Versicherung und Modellflug

Für den Modellflugbetrieb mit Modellen ab 250g Gewicht gelten in Ergänzung zum Schweizerischen Luftfahrtgesetz die Bestimmungen der Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK).
 
Diese schreiben klar vor:
  • Die Haftpflichtansprüche von Dritten auf der Erde sind vom Halter oder von der Halterin durch eine Haftpflicht-versicherung mit einer - --Garantiesumme von mindestens 1 Million Franken sicherzustellen (VLK Art 35/Ziff. 1).
  • Der Haftpflichtversicherungsnachweis ist beim Betrieb mitzuführen (VLK Art 35/Ziff. 3).
Einige private Haftpflichtversicherungen enthalten diese Deckung, andere nicht. Für einen Vereinsvorstand ist es praktisch unmöglich, sicher zu stellen, dass jedes Vereinsmitglied überhaupt für das Risiko des Modellfluges bis 30 kg ausreichend hoch privat versichert ist.
Das Versicherungspaket des SMV versichert jedes dem SMV gemeldete Mitglied im Bereich der Haftpflicht aus dem Betrieb eines Flugmodells weit über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestsumme hinaus. Diese Deckung erfolgt ergänzend zu allenfalls, aber nicht zwingend oder allenfalls nicht mit ausreichender Deckung vorhandenen privaten Haftpflichtversicherungen (Subsidiaritätsprinzip).

Allgemeines zum Versicherungspaket des SMV

Das Versicherungspaket des SMV versichert alle Mitglieder und die Vereine/Verbände sowie deren Organe in den Bereichen

  • Haftpflicht in Zusammenhang mit dem Flugbetrieb, Ausstellungen und Veranstaltungen
  • Rechtsschutzkosten in Zusammenhang mit dem Flugbetrieb